Mitmachen
Artikel

Verkehrsanordnung Städtli Eglisau

Über die kurzfristigen baulichen Massnahmen des Betriebs- und Gestaltungskonzepts Städtli konnte die Bevölkerung nicht wie geplant an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2020 entscheiden. Durch das grosse Interesse konnten die Corona-Schutzmassnahmen nicht mehr eingehalten werden, die Versammlung wurde abgesagt.
Neben baulichen Veränderungen von Fr. 270’000 beinhalten die kurzfristigen Massnahmen unter anderem ein temporäres Wochenend-Fahrverbot von Mai bis September für die Untergass und die Rheinstrasse.
Am 1. April 2021 publizierte der Gemeinderat die von der Behörde verfügte vorübergehende Verkehrsanordnung eines Wochenendfahrverbots vom 1. Mai bis 30. September 2021 für die Untergass und Rheinstrasse (publiziert in den Mitteilungen Eglisau April 2021 und nochmals am 7. Mai 2021 im Amtsblatt).
Die Behörde hat am 8. März 2021 über die vorübergehende Verkehrsanordnung verfügt, trotz vielen kritischen Stimmen aus der Bevölkerung. Zudem wurde einem allfälligen Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen, was eine Notsituation erfordern würde.

Gestützt durch Stimmen der SVP Eglisau und durch weitere Bedenken der Bevölkerung habe ich Rekurs gegen den Entscheid der Behörde eingelegt.

Der Chileplatz ist ein zentraler Begegnungsort (Kirche, Schiffsteg, Gastronomie und Feste auf dem Salzhausplatz), der allen Personen zugänglich sein muss.
Wie die Zufahrten von betagten oder gehbehinderten Menschen gewährleistet wird, ist im ergänzenden Schreiben vom 14. April 2021 nicht erwähnt.
Die Sperrzeiten überschreiten die vom Verkehr belasteten Stunden um ein Vielfaches. Die massive Verkehrsüberlastung ausschliesslich an sonnigen Samstag- und Sonntag-Nachmittagen steht nicht im Verhältnis zu der verfügten Verkehrsanordnung, die beiden Strassen für 2 ½ Tage zu sperren.

Es fallen ausserhalb der überlasteten Verkehrszeiten, morgens, abends und bei regnerischem Wetter, sehr wichtige zentrale Parkplätze für Besucher weg, insbesondere für Gastronomie, Gewerbe und Kirche. Die angespannte Parkplatzsituation in Eglisau lässt diese zusätzliche temporäre Einschränkung nicht zu.

Als Rekurrentin bat ich das Stadthalteramt, den Entscheid der Behörde zu korrigieren, und das Geschäft wie vorgängig geplant der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorzulegen.

Mit der Verfügung vom 9. Juli 2021 hat das Stadthalteramt die Sachlage beurteilt.
Gemäss Strassenverkehrsgesetz liegt die Entscheidungskompetenz über Verkehrsbeschränkung bei der Gemeindebehörde. Im Beschluss des Gemeinderates vom 8. März 2021 fehlen jedoch detaillierte Angaben zu den Sperrzeiten, zudem dürfen Verkehrsbeschränkungen erst dann signalisiert werden, wenn sie rechtskräftig geworden sind.

Der Gemeinderat wird vom Stadthalteramt aufgefordert, die Signalisation unverzüglich aufzuheben. Mein Rekurs hingegen, das Geschäft an die Gemeindeversammlung zu bringen, wurde abgelehnt, da diese Entscheidung der Kompetenz des Gemeinderats unterliegt.

Regula Peter
Präsidentin SVP Eglisau
13.07.2021

Artikel teilen
weiterlesen
Kontakt
SVP Eglisau
c/o Regula Peter
Rhihaldenstrasse 31
8193 Eglisau
Telefon
043 433 55 24
E-Mail
PC-Konto
CH73 0070 0354 1537 9012 7
Social Media
Besuchen Sie uns bei:

Diese Seite teilen

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter. Details ansehen
Ich bin einverstanden