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Anfrage zu den Kosten im Asylwesen

Unser Kassier und Gemeinderatskandidat, Andreas Walther, hat eine Anfrage von allgemeinem Interesse (nach §17 GG) im Bezug auf die Kosten des Asylwesens an den Gemeinderat gestellt (Hier gehts zur Anfrage und zur vollständigen Antwort des Gemeinderats).
Diese beantwortete der Gemeinderat und Ressortvorsteher Soziales, Thomas Laufer, an der Gemeindeversammlung vom 02. Dezember 2025 zusammengefasst wie folgt:

  • Die Bruttoaufwendungen (ohne Beiträge/Rückerstattungen des Bundes/Kantons) seien seit 2020 kontinuierlich gestiegen, während es bei den Nettoaufwendungen eine deutliche Stabilisierung gegeben habe (siehe Tabelle);
  • Weitere Kosten seien in den Sachbereichen Bildung und Gesundheit zu finden, jedoch nicht separat als „Asylkosten“ ausgewiesen;
  • Eglisau müsse in den nächsten 5 Jahren nicht mit massiven Mehrausgaben durch den Wegfall von Entschädigungen des Bundes resp. des Kantons rechnen;
  • Der Gemeinderat und die Sozialbehörde hätten sich im vergangenen Jahr zwei Mal an Sicherheitsdirektor, Regierungsrat Mario Fehr, gewandt und um Unterstützung bzw. eine Anpassung der Vorgaben gebeten;
  • Der Gemeinderat würde durch die Festlegung der Aufnahmequote auf 1% eine Entspannung der Situation erwarten;
  • Aktuell seien in Eglisau 75 Asylsuchende untergebracht, was einer Quote von 1,3% entspreche und die Situation sei so aktuell bewältigbar.
Kostensteigerung im Vergleich zu 2020 – Zahlen der Gemeinde in der Antwort zur Anfrage
Zunahme brutto Zunahme netto
2021 CHF 257’160.09 (+29.3%) CHF 120’625.89 (+144.4%)
2022 CHF 608’278.07 (+205.9%) CHF 115’768.63 (+134.6%)
2023 CHF 993’856.13 (+399.8%) CHF 291’870.51 (+491.4%)
2024 CHF 1’138’239.48 (+472.4%) CHF 69’045.94 (+39.9%)

Zur Antwort des Gemeinderates meint Andreas Walther:

Zuerst einmal, möchte ich mich beim Gemeinderat für die ausführliche Beantwortung meiner Anfrage bedanken.
Ein grosser Dank geht vorallem auch an die Mitarbeiter der Verwaltung, die die ganzen Zahlen zusammengetragen und ausgewertet haben. Das war bestimmt kein geringer Aufwand.

Mir ist es bei der Anfrage darum gegangen, zu verstehen wie sich die Kosten im Asylwesen entwickelt haben und wie sie sich zusammensetzen.
Weiter ging es mir darum, zu erfahren, wie der Gemeinderat resp. die Sozialbehörde die aktuelle Lage und die zu erwartende Entwicklung einschätzen und was sie in dieser Sache unternommen haben und weiter unternehmen werden.

Die Kosten und Ertäge des Asylwesens sind in der Jahresrechnung nicht gesamthaft unter dem Punkt „Asylwesen“ (Konto 5730) aufgeführt, sondern teilweise in anderen Kostengruppen verbucht. Die Verbuchungsgrundsätze können jedes Jahr ändern, darum kann auch nicht jede Jahresrechnung gleich gelesen werden.

Für einen Stimmbürger ist es also fast unmöglich, die korrekten Zahlen zu den Ausgaben und Erträgen im Asylwesen selbstständig zusammenzutragen.
Die von der Gemeinde in der Antwort zu meiner Anfrage genannten Summen entsprechen ungefähr den von mir ermittelten Zahlen (abgesehen von 2024, wo die Zahlen der Gemeinde viel tiefer liegen).
Nachvollziehen kann ich die von der Gemeinde gelieferten Summen, aufgrund der mir unbekannten Berechnungsgrundlage, jedoch nicht, da die Aufwände und Erträge unter ganz anderen Konten verbucht sein können, die keinen augenscheinlichen Zusammenhang mit den Asylkosten haben.

Aber auch wenn, wie in der Antwort ausgeführt, die Beiträge des Kantons für die Gemeinde Eglisau eine massive Entlastung bedeuten, dürfen wir nicht vergessen, dass diese Beiträge auch von uns Steuerpflichtigen bezahlt werden müssen. Und weil jede Gemeinde diese Beiträge an ihre Asylkosten erhält, kommt es am Ende auf das Gleiche raus. Der Steurzahler kommt dafür auf!

Dass aber in den nächsten 5 Jahren nicht mit einem massiven Wegfall der Beiträge gerechnet werden muss, beruhigt mich. Und den Gemeinderat sicherlich auch.

Nichtsdestotrotz habe ich mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass der Gemeinderat und die Sozialbehörde sich mehrmals an den Sicherheitsdirektor, Regierungstat Mario Fehr, gewendet und auf die Schwierigkeiten der Gemeinde aufmerksam gemacht haben.

Abschliessend möchte ich sagen, dass es -auch wenn der Gemeinderat nur einen begrenzten Spielraum in dieser Sache hat- wichtig und nötig ist, das Thema im Auge zu behalten. Auch sollten alle Gemeinden weiterhin Bund und Kanton aufzeigen, dass es eine Belastungsgrenze gibt und die Kosten im Asylwesen kritisch hinterfragt und massvoll ausgegeben werden müssen.

Zudem soll der Bund in der aktuell zur Entspannung neigenden Lage, die Asylquote auf mindestens 1% senken und den Gemeindebehörden so ein gewisse Planungssicherheit zurückgeben.

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